Frauen im Mittelalter

 

Frauen im Mittelalter waren unterdrückt, unselbstständig, labil, zänkisch, zügellos, fremdem Willen vor allem des eigenen Ehemannes unterworfen - so oder so ähnlich lauten die vielen Klischees vom damaligen Leben der Frauen. Doch das entspricht nur zum Teil der Realität. Schon damals konnte das weibliche Leben wesentlich vielfältiger, selbstbewusster und aufregender sein.

Die historische Analyse ist allerdings schwierig, weil Dokumentationen zumeist klertikalen Ursprungs waren und damit bevorzugt frauenfeindlich geprägte Abwertungen vermittelten während die höfische Epik nur einen idealisierten Einblick in die feudale Oberschicht gibt.

Die soziale Stellung der Frau

Die soziale Stellung der Frau war natürlich abhängig davon, inwieweit sie ihre Existzenz selbstständig absichern konnte. Die neuere Frauenforschung untersucht beispielsweise die Chancen der Frau im Berufs- und Wirtschaftsleben und erkennt die Abhängigkeit der Selbstverwirklichung von den wirtschaftlichen und sozialen Partizipationsmöglichkeiten. Wesentlichen Einfluss auf die soziale Stellung hatte der Stand, in den die Frau hineingeboren wurde und der nachfolgende Familienstand. Im Spätmittelalter gab es darüber hinaus große regionale Unterschiede. Nicht zuletzt hatte das Frauenbild der Kirche einen erheblichen Einfluss auf das gesellschaftliche Geschehen.

Die Kirchenväter postulierten eine naturgegebene und gottgewollte Minderwertigkeit der Frau, deren geistige Fähigkeiten ebenso wie ihr moralisch-ethisches Empfinden und Handeln dem des Mannes unterlegen ist und die in ihrer Sexualität potentiell zügellos sei. Das Frauenbild der Kirche spiegelte sich im gesellschaftlichen Umgang wider und war letztendlich der Wegbereiter für Feindseligkeit, Hass, Demütigung, Folter bis hin zur Ermorderung während der Zeit der Hexenverfolgung- und verbrennung. Für den Ruf der Frau war im Spätmittelalter insbesondere das Sexualverhalten von Bedeutung. Man unterschied zwischen ehrbaren, berüchtigten und wandelbaren Frauen. "Ehrbare Frauen" waren sexuell monogam verheiratet und beschränkten ihre Sexualität im Unterschied zu den "berüchtigten Frauen" ausschließlich auf das Eheleben. "Wandelbare Frauen" lebten meist als Prostituierte und wurden mit der Sünde identifiziert. Auch wenn die vor- oder nicht eheliche Sexualität junger Männer toleriert wurde, so war ein tadelloser Lebenswandel der Ehefrau enorm wichtig für das Ansehen gerade von etablierten Männern wie etwa die Mitglieder des Stadtrates und die Handwerksmeister. Quellen belegen, dass in Hamburg Meister und Gesellen nach den Satzungen der Zunft von 1375 ausgeschlossen werden konnten, wenn sie eine Frau mit schlechtem Ruf heirateten.

Die wirtschaftliche Stellung

Um 1100 begannen die Handwerker sich in Zünften zu organisieren. Frauen waren an diesem Geschehen wesentlich mitbeteiligt und wurden immer mehr in den Zünften aufgenommen oder gründeten in den Berufen, in denen sie dominierten, eigene Frauenzünfte. Daneben waren sie erfolgreich im Kleinhandel tätig. Zwischen dem 14. bis 16. Jahrhundert sind rund 200 Berufsarten für Frauen nachgewiesen, von denen 65 Berufe ausschließlich von Frauen ausgeübt wurden.  Im Hochmittelalter verbesserte sich die Stellung der Frauen vor allem in den Städten. Dort wurden Kauffrauen und Händlerinnen nahezu gleichwertige Rechte in allen familiären Angelegenheiten eingräumt: häusliche Ökonomie, Kindererziehung, Besitzanhäufung und - veräußerung. Mit der Ausbreitung der Pest in Europa 1346 änderte sich die Situation. Duch den Tod großer Bevölkerungsanteile musste allen Frauen die berufliche Tätigkeit erlaubt werden, damit die Wirtschaft nicht völlig zum Erliegen kam. Damals hat sich die Mehrheit der Frauen in fast alle Berufssparten vorgewagt. Sogar in sog. Männerberufen wie Dachdecker oder Schmied sind die Frauen bis ins 16. Jahrhundert vertreten. Auch im Groß und- Fernhandel werden sie als Unternehmerinnen tätig. In typischen Frauenberufen spezialisierten sich besonders Geschickte und wurden schließlich teilweise in den städtischen Dienst aufgenommen. Verbreitet war der Beruf der Hebamme. Eigene Fraunzünfte konnten "Lehrtöchter" ausbilden und halten. Doch diese "privilegierte" Situation verschlechterte sich im Lauf der Zeit. Frauen wurde das Recht entzogen, Lehrmädchen zu halten und so verkamen ehemals angesehene Berufe zu Hilfsarbeiten. Auch wurden Frauen ab dem 16. Jahrhundert nach und nach von den Zünften ausgeschlossen. Meist haben sie ihren Ehemann bei der Arbeit zum Beispiel als Handwerker oder Tuchmacher unterstützt und als Witwen die Geschäfte des Verstorbenen weitergeführt.

Anders bei den Beginen, die alle Berufe ihrer Wahl ausgeübt haben. Die Beginen waren selbstständige und unabhängige Frauen, die unverheiratet blieben und in Zusammenschlüssen, den sog. Beginenhäusern oder Beginenhöfen wohnten. Sie erlebten ihre Blütezeit im 13. und 14. Jahrhundert. Beginen widersetzten sich den aufkommenden gesellschaftlichen Zwängen und erlangten ihre Unabhängigkeit durch das Einbringen eigener Besitztümer sowie selbstständige Arbeit, mit der sie ihren Lebensunterhalt finanzierten. Doch der wirtschaftliche Erfolg und die religiöse Unabhängigkeit führte bald zu Konflikten mit Handwerkszünften und Klerus. Im 12. und 13. Jahrhundert begann die Kirche damit, die Rechte der Frauenklöster zu beschneiden. Sie beanspruchte das Eigentum der Nonnen für sich und ordnete sie dem männlichen Klerus unter. Viele Klöster wurden mit Exkommunikation und sogar mit Verfolgung durch die Inquisation bedroht, um die Unterdrückung und strenge Abgeschlossenheit zu erzwingen. Im Zuge dieser Entwicklung wurden die lehrenden Beginen ihrer Häuser beraubt und des Landes verwiesen. Im Konzil von Vienne wurden sie aus der Kirche ausgeschlossen. Das Verbot ihrer Lebensweise führte dazu, dass die Inquisation auch Beginen als Ketzerinnen und Hexen verfolgte. Mit der Reformation im 16. Jahrhundert kam es dann zur umfassenden Auflösung der Beginenkultur: ihre Besitztümer wurden beschlagnahmt und sie waren gezwungen, sich entweder einem Orden anzuschliessen oder auf die Strasse gesetzt zu werden. Dokumentationen bezeugen heftige Kämpfe zwischen Beginen und ihren Widersachern. Ende des 15. Jhdts setzten sich die Beginen in München konsequent zur Wehr, als man ihre Gemeinschaft den Franziskanern unterordnen wollte, nachdem ihr Wirken 200 Jahre lang in der Stadt willkommen und angesehen war. Kaum hatte Herzog Albrecht 1484 die Unterordnung durchgesetzt, verließ der gesamte Beginenkonvent die Stadt. Die Beginen mit ihrer eigenen frauenspezifischen Lebenskultur gibt es noch heute in Europa. Aktuelle Informationen finden sie unter www.dachverband-der-beginen.de

 Die rechtliche Stellung

Die Rechtssatzungen des Mittelalters enthielten nahezu ausnahmslos für Frauen sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Bereich freiheitseinschränkende Regelungen. Die sog. Geschlechtervormundschaft gehört in diesem Zusammenhang zu den Regelungen, die das Leben der Frauen nachhaltig in seinen Möglichkeiten begrenzt hat. Meist standen Frauen ihr ganzes Leben lang unter der Vormundschaft eines Mannes, dem sog. Muntwalt: zunächst war es der Vater und mit der Heirat dann der Ehemann. Starb der Ehemann vor der Frau, so wurde die Vormundschaft an die nächsten männlichen Angehörigen des Verstorbenen übergeben. Der Vormund hatte außer der gerichtlichen Vertretung seines Mündels auch das Verfügungsrecht über dessen Vermögen, das Recht der Verehelichung und die Strafgewalt.

Die Ehe diente im Spätmittelalter vorwiegend der Verteilung von materiellem Besitz und politischer Macht an die legitimen Nachkommen. Nur die vermögenden Familien hatten überhaupt relevanten Besitz zum Vererben und so wurde die eheliche Treue der Ehefrau hauptsächlich deshalb von Bedeutung, um das Erbe an legitime Nachkommen weiterzugeben. Frauen profitierten immer dann von der Ehe, wenn sie neben einem größeren gesellschaftlichen Ansehen eine materielle Verbesserung ihrer Situation zu erwarten hatten. Auf dem Land herrschte länger als in den Städten die geschlechtsspezifische Erbfolge, die Frauen von dem Erbe ausschloss während in vielen Städten schon bald neben den Söhnen auch die Töchter erbberechtigt wurden. Im Unterschied zu den Ehefrauen erhielten vor allem Unverheiratete im Laufe des Mittelalters vorwiegend in Mittel- und Westeuropa wesentlich größere Eigentumsrechte und durften u.a. auch die Vormundschaft über ihre unmündigen Kinder ausüben. Ehefrauen blieben in der Vormundschaft, der sog. Ehevogtei ihres Mannes. 

Eine strenge Ständegesellschaft prägte das Zusammenleben im Mittelalter sowohl für Frauen wie auch für Männer: Chancen hatten nur diejenigen, die von Geburt an privilegiert waren während den überwiegend armen Menschen ohne mächtige Verwandte Aufstiegsmöglichkeiten versagt blieben. Diese Diskrepanz zwischen den Fähigkeiten eines Menschen (capacity) und ihrer Verwirklichung in anerkennungswerte Leistungen (performance) ist bis in das 21. Jahrhundert hinein ein weltweit markantes Problem.

Einfluss erlangen konnten Frauen im Mittelalter nur an der Seite eines mächtigen Ehemannes. Insbesondere in adeligen Kreisen betrieb man eine regelrechte Heiratspolititk und verheiratete seine Tochter oder seinen Sohn mit den Nachwuchs einer Familie, dessen Gunst man sich sichern wollte. Eine Frau, die mit einem König oder Fürsten verheiratet wurde, vermochte natürlich in Abhängigkeit von ihrer Intelligenz und Persönlichkeit die Geschicke des Reiches mitbestimmen. In der Regel wurden die Frauen jung verheiratet und konnten - wenn sie die Ehemänner überlebten - über ihre Söhne das politische Geschehen beeinflussen. Die weibliche Macht war also damals eine indirekte und hat als solche viele bemerkenswerte Personen hervorgebracht.

Im grauen Alltag war das Leben um einiges mühsamer und härter. Das Klosterleben ermöglichte bevorzugt den materiell privilegierten Damen die Hingabe an Religion und Bildung während die armen Bauerntöchter die groben Haus- und Gartenarbeiten zu erledigen hatten. Diese anstrengende körperliche Arbeit wurde auch in den Klöstern keineswegs angemessen respektiert. Verheiratete Frauen waren mehr oder weniger der Willkür ihres Mannes ausgeliefert. Dr. Sabine Weigand beschreibt in ihrem Historienroman Das Perlenmedaillon das Schicksal der Nürnberger Patrizierin Dorothea Landauer, die vermutlich zwischen 1481-1528 gelebt hat. Die Brutalität ihres spielsüchtigen Ehemannes, der obendrein ihr eigenes Vermögen angriff, wurde schon bald zum Albtraum und so gelang es Dorothea gegen den Willen des Nürnberger Rates mit ihren Kindern auf ihr Wasserschloss in Oberwolkersdorf zu fliehen und sogar die Scheidung durchzusetzen. Sie fand in  ihrem Anwalt einen neuen Lebenspartner und starb in Oberwolkersdorf eines natürlichen Todes während der geschiedene Ehemann Wilhelm zeitlebens vergeblich auf die Rückkehr seines widerspenstigen Weibes wartete. Noch heute ist in Wolkersdorf das Wasserschloss der Dorothea Landauer zu sehen. Es ist wie viele Schlösser und zuvor Burgen durch Umbauten und Neuanbauten über die Jahrhunderte hinweg gewachsen. Belegt ist, dass Albrecht und Agnes Dürer Dorothea und ihren Ehemann Wilhelm privat gekannt haben. Dürer hat die beiden auf dem sog. "Allerheiligenbild" des Altars in der Kapelle des Nürnberger Zwölfbruderhauses (1511) gemalt. Es zeigt Wilhelm als Ritter und Dorothea mit Haube auf goldfarbenen blonden Haar. Wie so oft hat damals die Kunst das Abbild der Realität idealisiert. Frauen, die sich mit Gewalt gegen die Brutalität ihres Ehemannes zur Wehr setzten, drohte der Tod. Damals gab es in der Reichsstadt Nürnberg zwei Hinrichtungsarten für verbrecherische Frauen: das Begraben bei lebendigen Leib und das Ertränken.

In der Ehe hatte der Mann das sog. Züchtigungsrecht gegenüber der Ehefrau, die ein Fehlverhalten, schlimmstenfalls einen Ehebruch begangen hatte. Hierfür durfte er seine Frau prügeln, aber nicht totschlagen. Rohe Gewalt sollte per Gesetz nicht ausgeübt werden und schlagenden Ehemännern wurden insofern Grenzen gesetzt, als die Ehefrau ihren Mann verklagen konnte, wenn er sie "unrechtmäßig" züchtigte. Allerdings brauchte die Frau für diese Klage männliche Zeugen; in diesem Fall verlor der gewalttätige Mann die Macht über das Vermögen. Bei einem Seitensprung seitens der Frau war es dem Betrogenem freigestellt, seine Frau körperlich zu züchtigen bzw. sie einzuschliessen, zu enterben oder aus dem Haus zu jagen. Eine außereheliche Beziehung von verheirateten Männern hatte dagegen keine sanktionierenden Folgen, es sei denn, die ehrbare Tochter einer vermögenden Familie fühlte sich durch die Annäherung belästigt. Die außereheliche Vergewaltigung wurde mit dem Tode bestraft unter der Voraussetzung, dass das Opfer glaubwürdige männliche Zeugen vorweisen konnte. Insgesamt beschränkten sich die Aufgaben der verheirateten Frau auf den häuslichen Bereich unter Ausschluss von öffentlichen Ämtern. Die Ausübung eines Berufes oder politische Aktivitäten in der Öffentlichkeit waren verboten. Auf dem Land bereicherten Frauen das Familieneinkommen durch Kleinviehzucht und Gartenwirtschaft. Ihre landwirtschaftlichen Produkte wurden auf den Märkten angeboten und von Händlerinnen verkauft. Alternativ zur Ehe bevorzugten viele Frauen das religiöse Leben in Klöstern. Nur hier war ihnen teilweise eine höhere Bildung möglich, da ihnen ansonsten der Zugang zu Schulen und Universitäten verschlossen bzw. verboten war. Auch legten viele Frauen das Gelübde ab, um ihren Besitz vor den Ansprüchen eines Ehemannes zu schützen.

Im Unterschied zum Leben in der Ehe konnten Frauen in der Kirche Einfluss auf die Öffentlichkeit gewinnen. Zwar blieben ihen geistliche Ämter, die die Priesterweihe voraussetzten wie Priester oder Bischof verwehrt, doch hatten sie die Möglichkeit, als Äbtissinnen Aufträge zu erteilen. Sie ließen Klöster und Kirchen bauen, die manche Städte heute noch prägen. Zu den Klöstern und Stiften gehörten Ländereien. Die Äbtissinnen herrschten über die dort lebenden Bauern und durften sogar die Rechtssprechung ausüben. Die Befugnisse der Äbtissinnnen waren ebenso umfangreich wie die Macht weltlicher Fürsten. Hinter den abgeschiedenen Klostermauen konnten Nonnen durchaus Lesen und Schreiben lernen, zumal sie sich ohnehein mit religiösen Texten befassen und diese ggfs. vervielfältigen sollten. Herausragende weibliche Persönlichkeiten des Mittelalters stammten nicht selten aus Klöstern und Stiften.

Frauen bis heute

Was unterscheidet die Frauen des Mittelalters von denen der Gegenwart...? Sie sind vermutlich nicht weniger streitlustig geworden und auch nicht wesentlich intelligenter, doch hat sich ihre Situation ebenso wie die der Männer im Zuge der Demokratieentwicklung deutlich verbessert. Und dennoch: Chancengleichheit bleibt ein Schlagwort - eine Illusion auch für Männer. Große Fortschritte in der Wissenschaft und kleine Fortschritte im gesellschaftlichen Miteinander kennzeichnen die Entwicklung vom Mitterlalter bis heute. Und die Chancengleichheit für Frauen hinkt immer noch hinter dem wirtschaftlichen und politischen Einfluss der Männer zurück direkt linear zu den Verdienstmöglichkeiten. Eine allmähliche Verbesserung der Situation ist in Sicht - wenn auch nur mit Optimismus und Fernglas. Jede Zeit bringt Meilensteine des Fortschritts hervor. Ein solcher Meilenstein ist zweifellos Artikel 3 des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland, der Ende 1948/Anfang 1949 von der Rechtsanwältin und SPD-Politikerin Elisabeth Selbert gegen den Widerstand einer Vielzahl männlicher Zeitgenossen durchgesetzt wurde. Artikel 3 garantiert die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Grundgesetz mit all seinen zivilrechtlichen Konsequenzen. Sie legte damit den Grundstein für eine mittlerweile 65-jährige politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung zum Thema Gleichberechtigung der Frau. Eine TV-Dokumentation über das Wirken von Elisabeth Selbert zeigt der Spielfilm Sternstunde ihres Lebens nach dem Drehbuch von Ulla Ziemann mit Iris Berben als Hauptdarstellerin. Regie führt Erica von Moeller.

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In der Nachkriegszeit sollte das Gleichberechtigungsgesetz den Auftrag des Grundgesetzes nach Artikel 3, Absatz 2 "Mann und Frau sind gleichberechtigt" auch im traditionellen Familienrecht konsequent umsetzen. Die damalige Bundesregierung ließ die gesetzte Frist zur Umsetzung verstreichen und änderte den Empfehluingen konservativer Kreise folgend nichts am bestehenden Eherecht, das nahezu ausschließlich Männern unter anderem die elterliche Sorge für die Kinder zugestand. Man wollte die "natürliche Eheordnung" nicht durch eine Gleichberechtigung stören. Nach heftigen Auseinandersetzungen trat schließlich am 18. Juni 1957 das reformierte Ehegesetz in Kraft. Zum reformierten Ehegesetz gehören folgende zentrale Entscheidungen: (a) Frauen dürfen ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst verwalten, zuvor durften die Ehemänner über das Vermögen der Frau verfügen; (b) der Ehemann verliert das Recht, ein Dienstverhältnis seiner Frau fristlos zu kündigen. Aber erst im Jahr 1977 haben Ehefrauen das Recht erlangt, ohne Einverständnis ihres Mannes erwerbstätig zu sein; (c) die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung werden eingeschränkt und 1979 vollständig beseitigt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Eherecht für heterosexuelle Paare als Teil des Familienrechts enthalten. Der rechtliche Rahmen für homosexuelle Paare ist im Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 geregelt. Beide Rechtsformen unterliegen einer kontinuierlichen Reformgebung.

Im 19. Jahrhundert löste der Staat die Kirchen als wichtigste Träger von Bildungseinrichtungen ab. Die schrittweise Einführung der Schulpflicht und eine geregelte Mindestbildung für alle Bevölkerungsgruppen sind das Ergebnis sozio-ökonomischer Modernisierungs- und Rationalisierungsprozesse. Zwar ermöglichte die Schulpflicht Kindern aus allen Schichten eine Elementarbildung, doch blieben die Mittel-und Oberschicht in den höheren Schulen und Universitäten weitgehend unter sich. Das Gymnasium als Elitebildungsanstalt war bevorzugt der männlichen Oberschicht vorbehalten, die dann auch die leitenden Positionen in Politik und Wirtschaft einnehmen sollten. Damit führte das damalige Bildungssystem zur Reproduktion der sozialen Ungleichheit. Während die allgemeine Schulpflicht Mädchen miteinbezog, blieb den heranwachsenden Frauen der Zugang zu den Universitäten lange Zeit verwehrt.

Die ersten Frauen studierten in der Schweiz an den Universitäten Zürich (erste Promotion 1867) und bald auch in Genf, Lausanne und Bern. Nicht zuletzt die Forderungen der ersten deutschen Frauenbewegung trugen dazu bei, dass sich ab den 1890- er Jahren auch die Universitäten in Deutschland allmählich für Frauen öffneten. Schon im 17. Jahrhundert forderte der Bischof der böhmisch-mährischen Brüdergemeinde Jan Amos Comenius (1592 -1670) als Erster eine Schule für alle, Jungen wie Mädchen, Reiche wie Arme. Die Schule sollte verpflichtend sein und die Lebenswelt der Kinder berücksichtigen. Angesichts der Zerstörungen des 30-jährigen Krieges drückte sich in seinen Reformideen damals die Hoffnung auf eine bessere und friedlichere Gesellschaft durch Bildung aus. Comenius wurde ein Wegbereiter des Umschwungs einer Schulbildung zugunsten von allen. Doch es dauerte noch Jahrhunderte, bis Frauen die Chancengleichheit erreichten. Jahrhundertelang waren die Hochschulen eine männliche Domäne. Neben einer Petition des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins 1888 war das pragmatische Vorgehen einzelner Frauen erfolgreich, die Ausnahmeregelungen für ein Studium durchsetzten. Im Deutschen Reich wurden 1899 Frauen erstmals offiziell zu den Staatsprüfungen der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zugelassen.

Der Equal Pay Day ist ein internationaler Aktionstag, der auf die Ungleichheit in der Bezahlung von Frauen und Männern aufmerksam macht. Der "Tag für die gleiche Bezahlung" hat seinen  Ursprung 1966 in den USA. 1963 wurde dort das Gesetz zur gleichen Bezahlung unterzeichnet. Bis heute ist es sowohl auf europäischer wie auch internatiionaler Ebene noch nicht möglich gewesen, das Gesetz in den wirtschaftlich geführten Unternehmen wirksam durchzusetzen. Frauen erhalten weltweit in vielen Betrieben weniger Geld für gleiche Arbeit. Der Equal Pay Day wurde in Deutschland 2008 erstmals durchgeführt mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nach Angaben des Statisitschen Bundesamtes vom März 2015 verdienen Frauen in Deutschland durchschnuittlich 7 Prozent weniger als Männer. Der ungleiche Verdienst steigt rechnerisch auf 22 Prozent unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Frauen häufiger teilzeit - sowie geringfügig beschäftigt und seltener in Führungspositionen sind. Ziel des Equal Pay Day ist es, die Ursachen für Entgeltunterschiede aufzuklären und langfristig die geschlechtsspezifische Entgeltungleichheit abzubauen. Es gehört zur Strategie der Bundesregierung, Lohnunterschiede bis 2020 auf zehn Prozent zu senken.

Aufschlussreiches, Spannendes und Außergewöhnliches haben jene HistorikerInnen entdeckt, die sich eingehend mit dem Leben der Frauen im Mittelalter beschäftigen. 

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Themenschwerpunkten, Vorträgen, geführten Stadtrundgängen und Exkursionen rund um Nürnberg sowie Oberitalien erhalten Interessierte unter 

www.Bennewitz-Frauengeschichte.de

Gleichfalls zu empfehlen ist die Besichtigung des Zeiler Hexenturms. Es lohnt sich, diese emotional bewegende Begegnung mit der Vergangenheit zu verbinden mit einem anschließenden Spaziergang durch das althistorische Städtchen Zeil am Main.

www.zeiler-hexenturm.de

Dokumentationszentrum Zeiler Hexenturm - Obere Torstrasse 14 - 97475 Zeil a. Main

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Nicht zuletzt geben die Frauenmuseen in Deutschland und Europa ausführliche Informationen zum Leben der Frauen im Mittelalter.

1981 gründete die heutige Direktorin Marianne Pitzen das erste Frauenmuseum in Bonn. Heute ist das Bonner Frauenmuseum Sitz des Internationalen Verbundes der Frauenmuseen, der im Jahre 2012 gegründet wurde.

www.frauenmuseum.de

Eine breite Palette von ca. 30 verschiedenen Stadtführungen, Schiffstouren und Exkursionen rund um Köln bietet der Kölner Frauengeschichtsverein an frei nach dem Motto:

Wir machen die Geschichte von Frauen sichtbar. 

www.frauengeschichtsverein.de